-

FAQ

Wie funktioniert der Wechsel zu RhönStrom?

Der Wechsel zu RhönStrom ist schnell und einfach. Geben Sie in unseren Tarifrechner bitte Ihre Postleitzahl, Ihren geschätzten Verbrauch in Kilowattstunden ein, und wählen Sie bitte zwischen „Ich wohne schon dort” oder „Ich werde dort einziehen”. Anschließend erhalten Sie eine Preisübersicht, können so Ihren Wunschtarif auswählen und RhönStrom direkt bestellen. Bitte beachten Sie, dass Sie von uns nach einigen Minuten eine Empfangsbestätigung sowie weitere Informationen per E-Mail erhalten. Über den darin enthaltenen Link müssen Sie den Auftrag innerhalb von 48 Stunden bestätigen, da sonst Ihr Auftrag verfällt.

Welche Angaben werden für einen Wechsel benötigt?

Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich mit dem Vertragspartner anmelden, der bei Ihrem derzeitigen Lieferanten unter Vertrag steht. Achten Sie darauf, dass die Zählernummer korrekt angegeben ist. Damit Sie unsere Nachrichten erhalten, benötigen wir Ihre korrekte E-Mail-Adresse.

Wie berechnet sich der monatliche bzw. zweimonatliche Abschlag?

Sie zahlen bequem per Lastschriftverfahren. Bei RhönStrom können Sie zwischen zwei Zahlungszyklen wählen: Dem monatlichen oder dem zweimonatlichen Abschlag. Berechnet werden Ihre Abschlagszahlungen auf Grundlage der Verbrauchsmenge, die Sie bei Ihrer Anmeldung angegeben haben. Wenn Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch in den Tarifrechner eingeben, erhalten Sie umgehend ein Angebot. Mit Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung wird selbstverständlich nur der tatsächliche Verbrauch abgerechnet.

Welche Zähler werden nicht von RhönStrom beliefert?

Das Angebot von RhönStrom richtet sich momentan ausschließlich an Privathaushalte mit Eintarif-Zählern. Leider ist eine Belieferung von Mehrtarifzählern(z.B. HT-/NT-Zählern), sowie auch für Nachtspeicheröfen und Wärmepumpen-Zähler derzeit nicht möglich. Dies gilt auch für Strom für Baustromverteiler.

Wer kümmert sich um die Kündigung bei meinem alten Anbieter?

Die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter wird von uns erledigt, sofern Sie uns die Vollmacht dazu im Auftragsformular erteilen. Falls Sie selbst kündigen möchten, achten Sie bitte darauf, dass das Kündigungsdatum und das Datum für die nächstmögliche Belieferung übereinstimmen.

Was muss man bei einem Sonderkündigungsrecht beachten?

Im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts kann es vorkommen, dass der alte Anbieter eine Kündigung nur anerkennt, wenn diese vom Kunden selbst vorgenommen wird. Wir empfehlen daher, innerhalb der vorgegebenen Fristen die Kündigung selbst auszusprechen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass das Kündigungsdatum mit dem Datum der nächstmöglichen Lieferung durch RhönStrom übereinstimmt.

Was ist, wenn ich bereits zu einem früheren Datum gekündigt habe?

Wenn das Datum Ihrer Kündigung nicht mit dem Datum der nächstmöglichen Lieferung durch RhönStrom übereinstimmt, werden Sie nach Ablauf Ihres derzeitigen Vertrags von Ihrem örtlichen Grundversorger beliefert. Bitte melden Sie sich in diesem Fall erst bei RhönStrom an, nachdem Sie von Ihrem Grundversorger beliefert werden. Im Anmeldeprozess geben Sie bitte Ihren Grundversorger als Lieferanten ein.

Kann ich die Vertragsunterlagen auch zugesendet bekommen?

Leider nein. RhönStrom ist ein reines Online-Produkt und kann deshalb nur via Internet abgeschlossen werden. Nur so können wir die günstigen Preise für RhönStrom realisieren.

Wie lange bin ich mit RhönStrom vertraglich gebunden?

Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich danach automatisch um 12 Monate.

Wer ist mein Ansprechpartner bei technischen Störungen?

Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Stromnetzbetreiber. Dieser ist auch weiterhin für die Wartung sowie die Instandsetzung der Stromleitungen verantwortlich. Es entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, da dem Stromnetzbetreiber diese Leistungen bereits über die Netznutzungsentgelte vergütet werden.

Was mache ich, wenn ich umziehe?

Bitte informieren Sie uns frühestmöglich über Ihren Umzug, spätestens jedoch fünf Wochen nach dem Auszugstermin. Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse, den Auszugstermin sowie den Zählerstand am Tag des Auszugs mit. Gerne können wir Sie auch an Ihrem neuen Wohnort mit Strom versorgen. Füllen Sie in diesem Fall bitte rechtzeitig ein neues Antragsformular online aus. Bitte beachten Sie: Wenn Sie umziehen und für Ihre neue Wohnung nicht ausdrücklich einen Stromliefervertrag mit RhönStrom abschließen, kommt durch die Stromentnahme automatisch ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Stromversorger zustande.

An wen wende ich mich bei weiteren Fragen?

Gerne können Sie Ihre Fragen über unser Kontaktformular an uns richten oder uns direkt auf unserer Hotline unter der Nummer 0661 12-100 anrufen.